Aktuelles & Änderungen

Statuten

1. Name und Sitz
Unter dem Namen Nordostschweizer Unternehmer Forum / «NOSUF» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 8252 Altparadies.

2. Zweck
Aufbau des «NOSUF» Ostschweizer Unternehmer Forum mit dem Ziel, selbständig Erwerbende, KMU-Inhaber, leitende Angestellte in KMU und deren Mitarbeitende als Mitglieder zu gewinnen. Der Verein bezweckt das Aufgreifen KMU-spezifischer Themen, um den Mitgliedern taugliche Handlungsanweisungen für ihren unternehmerischen Erfolg zu bieten.

3. Mittel
Die Finanzierung zur Verfolgung des Vereinszweckes wird über folgende Kanäle realisiert:

  • Vereinsbeiträge
  • Eintritte und Werbeteilnahmen an Veranstaltungen
  • Sponsoren / Legate
  • Strategische Partnerschaften

Überschüsse werden für den eigenen Markenauftritt eingesetzt.

4. Mitgliedschaft
mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am «NOSUF» hat. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden. Folgende Mitgliedschaften stehen zur Verfügung:

  • Basic (aktiv)
  • TOP (aktiv)
  • VIP (aktiv)

Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt..

  • .. bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
  • .. bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
  • .. Ausschluss durch Vorstandsbeschluss

 

6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jeweils per Ende des Kalenderjahr mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist möglich. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.

Organe des Vereins gestalten sich wie folgt:

  • Die Generalversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Revisionsstelle

 

7. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Frühjahr statt. Das Geschäftsjahr wird jährlich per Kalenderjahr beendet. Für die Generalversammlung können die Mitglieder frühestens vier Wochen im Voraus die nötigen Unterlagen inklusiv der Traktandenliste einsehen.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

  • Wahl bzw. Abwahl des Präsidenten
  • Festsetzung und Äenderung der Statuten
  • Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung

An der Generalversammlung besitzt jedes aktive Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Dieser vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

9. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

10. Haftung
Für die Schulden und allfällige rechtliche Klagen gegen den Verein oder Vorstand haftet nur das Vereinsvermögen.

11. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder an der Generalversammlung dem Änderungsvorschlag zustimmen.

12. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vereinsvermögen an die Schweizer Flüchtlingshilfe.

13. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 15.08 2012 sowie am 19. Juni 2017 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Der Vorsitzende: Der Protokollführer:
Dr. Michele Imobersteg und Hans Jürg Domenig
Änderungen beschlossen am: 19. Juni 2017