Die Frage sollte heissen: Muss die KESB meinen Betrieb führen? Die Antwort ist: Ja, sofern bei einem Einzelunternehmer, Einzelgesellschafter der GmbH oder Einzelaktionär einer AG eine (vorübergehende) psychische Störung (u.a. auch Burnout) festgestellt wird. Zur Anzeige ist jede Mitarbeiterin, der Arzt oder der Nachbar berechtigt. Die KESB erforscht von Amtes wegen, erhebt die Beweise und trifft die vorsorglichen Massnahmen. Zu diesen gehören beispielsweise die Einsetzung eines ad-interim Managers in Ihrer Firma. Bis diese Massnahmen greifen, ist Ihre Firma längst bankrott.
Was hat ein Unternehmer vorzukehren, solange er bei Sinnen ist? Unser Referent sagt es uns.
René Bätschmann, Fachmann Vorsorge
VR-P der VoBox AG, Einsiedeln