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Rückzahlung des Covid-19 Kredits. Wie kann dies gelingen?

28. März 2022 |18:00 - 20:30

Gibt es einen dringenden Handlungsbedarf betreffend Rückzahlung des Covid-19-Kredits? Ja, den gibt es! Banken erinnern sanft, aber bestimmt daran, dass ab 31. März 2022 die erste Rate der bis zu achtjährigen Dauerverpflichtung fällig wird. Die beispiellos einfache Auszahlung des Kredits erfolgte auf der Basis des Umsatzes. Die Rückzahlung muss aber aus dem Jahresgewinn geleistet werden. Wie kann dies gelingen, wenn beispielsweise eine unbedachte buchhalterische Handlung die sofortige Rückzahlung durch den solidarisch privat haftenden Unternehmer auslöst? Nathalie Böttinger zeigt auf, wie bspw. ein regelmässiges Controlling in Verbindungen mit der Ermittlung des Mindestumsatzes und der Preisuntergrenze erfolgt.

Referenten:
Nathalie Böttinger, Betriebsökonomin
Michele Imobersteg, Wirtschaftsjurist
Vorwort von Daniel Schwander, Geschäftsführer von BG OST St. Gallen

Details

Datum:
28. März 2022
Zeit:
18:00 - 20:30

Veranstaltungsort

Restaurant Sagi Bertschikon
Wiesendangerstrasse 15
Bertschikon, 8543 Switzerland
Telefon
052 337 23 19
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Veranstalter

NOSUF Unternehmer Forum
Telefon
Robert Nef 078 834 62 76
E-Mail
info@nosuf.ch
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