Gibt es einen dringenden Handlungsbedarf betreffend Rückzahlung des Covid-19-Kredits? Ja, den gibt es! Banken erinnern sanft, aber bestimmt daran, dass ab 31. März 2022 die erste Rate der bis zu achtjährigen Dauerverpflichtung fällig wird. Die beispiellos einfache Auszahlung des Kredits erfolgte auf der Basis des Umsatzes. Die Rückzahlung muss aber aus dem Jahresgewinn geleistet werden. Wie kann dies gelingen, wenn beispielsweise eine unbedachte buchhalterische Handlung die sofortige Rückzahlung durch den solidarisch privat haftenden Unternehmer auslöst? Nathalie Böttinger zeigt auf, wie bspw. ein regelmässiges Controlling in Verbindungen mit der Ermittlung des Mindestumsatzes und der Preisuntergrenze erfolgt.
Referenten:
Nathalie Böttinger, Betriebsökonomin
Michele Imobersteg, Wirtschaftsjurist
Vorwort von Daniel Schwander, Geschäftsführer von BG OST St. Gallen